Berechnung der künftigen Netto-Rente auf einen Blick
Durch die in Deutschland eingetretene grundlegende Veränderung mit dem im Jahre 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz und weiterer einige Jahre zuvor eingetretener Gesetzesänderungen, müssen sowohl die gesetzliche Rente, als auch die Betriebsrente versteuert werden. Was bedeutet das für Sie?
Ein Beispiel:
Jahr | Veränderung | Netto Rente |
---|---|---|
Netto-Einkommen bisher | € 1.700,- / Monat | |
bis 2001: | Rente i.H.v. ca. 70% des monatl. Nettoeink. | € 1.190,- / Monat |
seit 2002: | – Riester (Rente mit 67) | € 1.139,- / Monat |
seit 2004: | – Streichung 3 Schuljahre | € 1.080,- / Monat |
– Beiträge für Kranken- u. Pflegeversicherung | € 985,- / Monat | |
seit 2005: | – steuerpflichtig 50% | € 946,- / Monat |
Das heißt für Sie: Als Rente bleiben für Sie nur noch ca. 56% Ihres Netto-Einkommens übrig. Dieses wird sich durch weitere Gesetzesänderungen in der Zukunft sicherlich noch stärker reduzieren. Schon mit 5 bis 10 % Ihres monatlichen Netto-Einkommens können Sie sicher vorsorgen.
Der Generationenvertrag
Die wirtschaftliche Basis der gesetzlichen Rentenversicherung ist der so genannte Generationenvertrag: Die heute Berufstätigen finanzieren durch ihre Beiträge die Rente der Älteren. Dies tun sie in der Erwartung, dass die kommende Generation dann später die Renten für sie aufbringt.
Der Generationenvertrag ist notwendig, denn die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der Versicherten werden für die Rentenzahlungen des jeweils nächsten Monats verwendet und es werden keine Rücklagen gebildet. Wer heute Rente bekommt, hat seine Beiträge also nicht angespart, sondern bereits für die Generation seiner Eltern bezahlt. Dieser Generationenvertrag ist nirgendwo schriftlich festgelegt, er ist ein allgemeines gesellschaftliches Übereinkommen.
Weniger Beitragszahler müssen mehr Rentner finanzieren
Die Höhe der Renten und der Beiträge zur Rentenversicherung hängt von der Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland ab. Bereits im Jahr 2030 wird jeder dritte Deutsche über 60 Jahre alt sein. Heute finanzieren 100 Arbeitnehmer die Bezüge von etwa 55 Rentnern, im Jahr 2040 werden sie bereits 84 Rentner ernähren müssen. Um das Umlageverfahren beibehalten zu können, müssen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft weiter angehoben und die Rentenleistungen weiter gesenkt werden.
Da durch dieses Problem ein ständiger Anstieg der gesetzlichen Rentenbeiträge und zugleich eine dauerhafte Reduzierung der Rentenauszahlungen vorher bestimmt ist, schuf der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrere Gesetze und Verordnungen, welche die Bürgerinnen und Bürger bei einer privaten Altersvorsorge unterstützen.